Rechtliche Vorgaben bei Asbestsanierung

Asbest, einst wegen seiner feuerfesten und isolierenden Eigenschaften geschätzt, wurde in den 1970er und 1980er Jahren in vielen Baustoffen verwendet. Doch die gesundheitlichen Risiken, die mit Asbestfasern verbunden sind, führten zu strengen rechtlichen Vorgaben für den Umgang und die Sanierung von asbesthaltigen Materialien.

Warum sind rechtliche Vorgaben notwendig?

Asbestfasern sind extrem klein und können, wenn sie eingeatmet werden, zu schweren Lungenkrankheiten führen. Daher wurden in Deutschland und der EU rechtliche Vorgaben erlassen, um die Gesundheit von Arbeitern und der Allgemeinbevölkerung zu schützen.

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Wichtige rechtliche Regelungen:

  1. Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV): Seit 1993 ist die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Die EU-weite Regelung folgte 2005.
  2. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Diese Verordnung legt Schutzmaßnahmen für Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, einschließlich Asbest, fest.
  3. Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519: Sie bezieht sich speziell auf Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit Asbest und legt detaillierte Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen fest.
  4. Richtlinie 2009/148/EG: Auf EU-Ebene schützt diese Richtlinie Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch Asbest am Arbeitsplatz.

Was bedeutet das für die Asbestsanierung?

Unternehmen, die Asbestsanierungen durchführen, müssen speziell geschult und zertifiziert sein. Sie müssen sicherstellen, dass keine Asbestfasern in die Umwelt gelangen und dass ihre Mitarbeiter geschützt sind. Bei der Entsorgung von asbesthaltigen Materialien gelten ebenfalls strenge Vorschriften.

Fazit

Die rechtlichen Vorgaben bei der Asbestsanierung sind streng und dienen dem Schutz der Gesundheit. Es ist von größter Bedeutung, dass sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen diese Vorgaben kennen und einhalten.

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